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Schön, wenn der Ausbilder/ die Ausbilderin Wissen sicher vermitteln kann, sich im eigenen Berufsfeld gut auskennt und Auszubildende für die Arbeit begeistern kann. Da viele Menschen dies können, aber keine Prüfung ablegen wollten/konnten, wurde 2003 die Ausbildereignungs-Verordnung (AEVO) ausgesetzt. Ausbilderinnen und Ausbilder mussten daher ab 2003 nicht mehr nachweisen, dass sie die “berufs- und arbeitspädagogische Eignung”, wie es in der neuen AEVO heißt, besitzen. So wurde eine Hürde abgeschafft, die der Schaffung neuer Ausbildungsplätze im Wege stehen könnte. Vor allem viele kleine Betriebe, in denen niemand die Ausbildereignungs-Prüfung abgelegt hatte, bildeten nun aus.

Wie sich aber herausstellte, sank das Ausbildungsniveau: In einer Untersuchung des BIBB wurde 2008 festgestellt, dass Ausbildungen in Betrieben ohne geprüfte Ausbilder häufiger abgebrochen wurden und die Auszubildenden schlechtere Noten erreichten.

Um den Wert einer Ausbildung wieder zu heben und eine höhere Qualität in der Ausbildung zu sichern, wurde 2009 die AEVO in neuer Form wieder eingeführt. Die Ausbilder müssen nun ihre berufs- und arbeitspädagogischen Kompetenzen in einer Prüfung nachweisen.

Mit der AEVO soll sichergestellt werden, dass

  • die Auszubildenden das nötige Fachwissen erlernen können,
  • die Auszubildenden während ihrer Ausbildung erzieherisch und beratend begleitet werden,
  • die Ausbildung sich an den betrieblichen Abläufen orientiert,
  • die Ausbilder auch die berufsschulischen Prüfungsergebnisse auswerten und
  • diese Ergebnisse wie auch die Beurteilungsgespräche in der weiteren Ausbildung berücksichtigen.




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