Schön, wenn der Ausbilder/ die Ausbilderin Wissen sicher vermitteln kann, sich im eigenen Berufsfeld gut auskennt und Auszubildende für die Arbeit begeistern kann. Da viele Menschen dies können, aber keine Prüfung ablegen wollten/konnten, wurde 2003 die Ausbildereignungs-Verordnung (AEVO) ausgesetzt. Ausbilderinnen und Ausbilder mussten daher ab 2003 nicht mehr nachweisen, dass sie die “berufs- und arbeitspädagogische Eignung”, wie es in der neuen AEVO heißt, besitzen. So wurde eine Hürde abgeschafft, die der Schaffung neuer Ausbildungsplätze im Wege stehen könnte. Vor allem viele kleine Betriebe, in denen niemand die Ausbildereignungs-Prüfung abgelegt hatte, bildeten nun aus. (weiterlesen …)
14. Oktober 2009, Kategorie: Was bedeutet eigentlich...
Schlagwörter: AEVO • Ausbilder • Ausbildereignungs-Verordnung • Ausbilderin • Ausbildungsniveau • Auszubildende • geprüfte Ausbilder/in
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