Die Welt der Berufsausbildung bietet viele Begriffe, die nicht immer selbst erklärend sind. Hier werden sie erläutert!
Die Ausbildereignungs-Verordnung (AEVO): Schön, wenn der Ausbilder/ die Ausbilderin Wissen sicher vermitteln kann, sich im eigenen Berufsfeld gut auskennt und Auszubildende für die Arbeit begeistern kann. Da viele Menschen dies können, aber keine Prüfung ablegen wollten/konnten, wurde 2003 die Ausbildereignungs-Verordnung (AEVO) ausgesetzt. —> weiterlesen